Rechtsprechung
   BFH, 01.04.2009 - II B 20/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20954
BFH, 01.04.2009 - II B 20/09 (https://dejure.org/2009,20954)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2009 - II B 20/09 (https://dejure.org/2009,20954)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2009 - II B 20/09 (https://dejure.org/2009,20954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtswidrige Aussetzung eines Klageverfahrens wegen einer beim BFH anhängigen Revision

  • Judicialis

    FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74
    Voraussetzungen für die Aussetzung eines Klageverfahrens wegen eines beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswidrige Aussetzung eines Klageverfahrens wegen eines beim BFH in einer anderen Sache anhängigen Revisionsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - II B 20/09
    Das Revisionsverfahren X R 51/06, auf das das Finanzgericht die Aussetzung des Klageverfahrens gestützt hat, betrifft den Veranlagungszeitraum 2002, und damit denselben Zeitraum, auf den sich bereits der BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 (BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692) bezog und für den der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als geklärt angesehen hat.

    Sollten für diesen Zeitraum dieselben Erwägungen gelten wie für 2002, wären aus dem Revisionsverfahren X R 51/06, in dem Verfahrensfragen im Vordergrund stehen, keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.

    Sollte dagegen dem Verstreichen weiterer vier Jahre für die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags rechtliche Bedeutung zukommen, fehlte dem Verfahren X R 51/06 erst recht der Charakter eines Musterverfahrens.

  • BFH, 15.03.2006 - X B 8/06

    Aussetzung des Klageverfahrens - Musterverfahren vor BFH

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - II B 20/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines beim BFH anhängigen Revisionsverfahrens zumindest voraus, dass es sich bei dem anhängigen Revisionsverfahren um ein "echtes" Musterverfahren in dem Sinne handelt, dass die Streitfragen im Wesentlichen gleichgelagert sind (so BFH-Beschluss vom 15. März 2006 X B 8/06, BFH/NV 2006, 1140).
  • BFH, 28.06.2006 - VII B 324/05

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Ergänzungsabgabe muss nicht befristet

    Auszug aus BFH, 01.04.2009 - II B 20/09
    Das Revisionsverfahren X R 51/06, auf das das Finanzgericht die Aussetzung des Klageverfahrens gestützt hat, betrifft den Veranlagungszeitraum 2002, und damit denselben Zeitraum, auf den sich bereits der BFH-Beschluss vom 28. Juni 2006 VII B 324/05 (BFHE 213, 573, BStBl II 2006, 692) bezog und für den der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als geklärt angesehen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht